Unser Verein setzt sich gemäss Statuten für sozialverträgliches Handeln ein.
Er ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert.
Jeder Mensch kann Mitglied werden (30.-/Jahr), bitte im Kontaktformular vermerken.
Karl Frei, Barbara Walt, Justin Danso
FAIRein FairTrade
Statuten
Artikel 1 Name
Unter dem Namen FAIRein FairTrade besteht ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Guntalingen. Für den Verein gelten die Bestimmungen von Artikel 60ff des ZGB, soweit die Statuten keine andere Regelung vorsehen.
Artikel 2 Zweck und Ziel
Der FAIRein setzt sich für sozialverträgliches Handeln ein.
Er ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert.
Der FAIRein FairTrade verfolgt seine Ziele
Artikel 3 Mittel des Vereins
Die Mittel des FAIReins kommen aus
Artikel 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des FAIReins FairTrade können natürliche und juristische Personen sein. Der Vorstand kann Beitrittsgesuche ablehnen und Mitglieder wegen vereinsschädigenden Verhaltens aus dem FAIRein ausschliessen. Rekursinstanz ist in beiden Fällen die Mitgliederversammlung. Der Austritt aus dem FAIRein kann jederzeit schriftlich auf Ende eines Kalenderjahres erklärt werden.
Artikel 5 Organisation
Die Organe des FAIReins sind
Artikel 6 Die Mitgliederversammlung (MV)
Die MV findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand unter Mitteilung der Traktanden mindestens 2 Wochen vorher schriftlich. Die MV wird durch die Präsidentin resp. den Präsidenten oder in Stellvertretung durch ein anderes Mitglied des Vorstandes geleitet. Jedes anwesende Vereinsmitglied hat eine Stimme. Abgestimmt werden kann nur über rechtzeitig schriftlich publizierte Traktanden.
Eine ausserordentliche MV kann von einem Fünftel der Mitglieder oder vom Vorstand jederzeit verlangt werden. Die Fristen für die Einladung und Publizierung der Traktanden sind dabei zu beachten.
Die MV entscheidet über
Die Beschlussfassung erfolgt, soweit nicht anders bestimmt, durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Artikel 7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vollzieht die Beschlüsse der MV. Er verwaltet das Vereinsvermögen entsprechend dem Vereinszweck. Er vertritt den FAIRein nach aussen. Er erarbeitet das Jahresprogramm des FAIReins. Die MV wird von ihm einberufen. In dringenden Fällen kann der Vorstand auf dem Zirkularweg Beschlüsse fassen.
Der Vorstand kann seine Arbeit selbständig auf Ausschüsse und Untergruppen verteilen. Er kann auch Nicht-FAIReinsmitglieder für seine Arbeit beiziehen.
Artikel 8 Die Kontrollstelle
Sie prüft einmal jährlich die Vereinsrechnung und erstattet der MV Bericht. Sie umfasst zwei Personen. Die Mitglieder der Kontrollstelle müssen dem Verein nicht angehören.
Artikel 9 Unterschriftenregelung
Zeichnungsberechtigt sind die Präsidentin oder der Präsident und der Aktuar oder die Aktuarin einzeln.
Artikel 10 Haftung
Die Mitglieder haften nur im Rahmen ihrer Mitgliederbeiträge für die Verbindlichkeiten des FAIReins. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Artikel 11 Statutenänderung
Die Statuten können jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden. Für die Revision braucht es einen Mehrheitsbeschluss der MV.
Artikel 12 Auflösung des FAIReins
Der FAIRein wird in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder durch Beschluss der MV aufgelöst. Die Auflösung muss von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Mit dem Vereinsvermögen werden in diesem Fall die finanziellen Verpflichtungen des FAIReins beglichen. Der allfällig verbleibende Rest wird entsprechend dem Vereinszweck verwendet. Über Einzelheiten entscheidet der Vorstand.
Übergangsbestimmungen
Diese Statuten treten nach ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung vom 1. April 2017 in Kraft.
Der Präsident Die Aktuarin
Karl Frei Barbara Walt
FAIRein FairTrade
Mülibachstr. 10c
CH-8468 Guntalingen
fairtrade@bluewin.ch